15 Jahre Zuchthaus nach Mord an Ex-Frau
Das Gericht wertete die Tat als Mord, weil sie seit längerem geplant und auf äusserst brutale Weise ausgeführt worden sei. Der Angeklagte sei bei vollem Bewusstsein gewesen. Ein Affekt-Delikt liege nicht vor.
Geschossen und gestochen
Der Angeklagte tötete seine 30-jährige Ex-Frau 2006 in St. Gallen auf offener Strasse. Zuerst schoss er auf sie, danach stach er mit einem Messer über 20 Mal auf das wehrlos am Boden liegende Opfer ein. Der Serbe gestand die Tat. Er ist seither im vorzeitigen Strafvollzug.
Die drei Kinder des Opfers und des Angeklagten im Alter von sechs, 16 und 18 Jahren leben heute bei der Schwester der Getöteten im selben Quartier, wo die Tat geschah. Ihnen muss der 36-Jährige insgesamt 300 000 Franken an Genugtuung, Schadenersatz und Versorgerschaden bezahlen.
Sohn nach Serbien entführt
An der Verhandlung vor dem Kreisgericht St. Gallen sagte der Angeklagte am Donnerstag, seine Ex-Frau, die das Sorgerecht hatte, sei eine schlechte Mutter gewesen. Sie habe die drei Kinder oft allein gelassen. Deshalb habe es immer wieder Streit gegeben.
Kurz vor der Tat im März 2006 wollte die Ex-Frau den Angeklagten anzeigen, weil er den damals vierjährigen Sohn nach Serbien entführt hatte. Er sei sehr wütend gewesen. Seine Ex-Frau habe ihn provoziert und beleidigt. Er habe sie im Streit umgebracht, erklärte er.
Mehrmals mit dem Tod bedroht
Die Anklage plädierte auf Mord. Der Angeklagte habe die Tat von langer Hand geplant. Schon während der Ehe habe er die Frau mehrmals mit dem Tod bedroht. «Er schwor, sie umzubringen und küsste den Boden», hatte der ältere Sohn bei der Polizei ausgesagt.
Wegen Gewalt in der Ehe musste die Polizei mehrmals intervenieren. Als die Frau sich schliesslich scheiden liess und das Sorgerecht erhiehlt, kaufte sich der Angeklagte eine Pistole und später ein Messer.
«Grauenhafte Tat»
«Damit hat er die wehrlose Frau vor ihrer Wohnung auf offener Strasse regelrecht niedergemetzelt - abgeschlachtet», sagte der Untersuchungsrichter vor Gericht. Er habe sie kaltblütig und aus nichtigem Anlass getötet.
Auch der Verteidiger bezeichnete die Tötung als «grauenhafte Tat». Ob es Mord sei, müsse das Gericht entscheiden. Er verlangte eine Freiheitsstrafe zwischen acht und 14 Jahren. (cpm/sda)
Erstellt: 28.08.2008, 17:53 Uhr
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