Wenn der Amtsschimmel im Meerschweinchen-Käfig wiehert
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Die neue Tierschutzverordnung sieht Regeln zur Haltung von Kühen, Hunden, Wellensittichen, Hamstern und sogar Fischen vor. Hundehalter ab 2010 einen Kurs besuchen und mit ihrem Tier im ersten Jahr Hundetrainings absolvieren. Die Trainings dürfen nur Ausbildner durchführen, die das Bundesamt für Veterinärwesen anerkennt. Kleintiere wie Hamster und Vögel wie Wellensittiche dürfen nicht mehr einzeln gehalten werden.
Auch Meerschweinchen haben ein Sozialleben. Wer das bis jetzt noch nicht weiss, sollte schleunigst die neue Tierschutzverordnung lesen – denn ab 1. September ist es verboten, die kleinen Nager alleine im Käfig zu halten. Die Vorgabe des Bundes ist klar: «Tieren soziallebender Arten sind angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.» Dass heisst auf Deutsch: Pro Käfig mindestens zwei Meerschweinchen.
Auch die Grösse des Käfigs haben Experten genau festgelegt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 0,7 Quadratmeter für 3 Meerschweinchen – für jedes zusätzliche Tier braucht es weitere 0,2 Quadratmeter. Damit nicht genug. Meerschweinchen-Halter müssen das Heim ihrer Lieblinge einstreuen – das dazu notwendige Rindenmaterial ist laut Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) im Fachhandel erhältlich.
Trotz des beachtlichen Umfangs der Verordnung will man im BVET nicht von einer Regelflut sprechen. «Jeder, der sich gut um sein Tier kümmert, erfüllt diese Regeln mit links», sagt Marcel Falk, BVET-Sprecher gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnetz. Wozu also diese Regeln? Falk vergleicht die Tierhaltung mit dem Strassenverkehr: «Die meisten halten sich an die Tempolimiten. Die Regeln sind nur dazu da, den Unvernünftigen nachzuhelfen». Der Vergleich hinkt allerdings, da die Polizei Tierquäler nicht mit Radarkästen jagen kann. Falk: «Natürlich wird es keine Stubenkontrollen bei Meerschweinchen-Besitzern geben.»
Bund setzt auf Information
Das Bundesamt will die Verordnung nicht mit Repression, sondern mit Aufklärung durchsetzen. Künftig ist jeder Tierhändler verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, was das gekaufte Tier für ein glückliches Leben benötigt. «Wir wollen die Tierhalter informieren, welche Grundbedürfnisse der Tiere erfüllt werden müssen». Sollte bei den Veterinärdiensten jedoch eine Verdacht auf falsche Tierhaltung eingehen, werden die Kontrolleure der Sache wie bisher nachgehen – auch bei Meerschweinchen-Haltern. (Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)
Erstellt: 28.08.2008, 14:54 Uhr
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