Wenn der Amtsschimmel im Meerschweinchen-Käfig wiehert

Von Claudio Habicht. Aktualisiert am 28.08.2008

Jetzt wird's ernst: Helvetiens Meerschweinchen-Liebhaber dürfen ihre Tiere nur noch im Duopack halten - so wills die neue Tierschutzverordnung. Aber das ist nur der Anfang.

Links

Info-Box

Die neue Tierschutzverordnung sieht Regeln zur Haltung von Kühen, Hunden, Wellensittichen, Hamstern und sogar Fischen vor. Hundehalter ab 2010 einen Kurs besuchen und mit ihrem Tier im ersten Jahr Hundetrainings absolvieren. Die Trainings dürfen nur Ausbildner durchführen, die das Bundesamt für Veterinärwesen anerkennt. Kleintiere wie Hamster und Vögel wie Wellensittiche dürfen nicht mehr einzeln gehalten werden.

Auch Meerschweinchen haben ein Sozialleben. Wer das bis jetzt noch nicht weiss, sollte schleunigst die neue Tierschutzverordnung lesen – denn ab 1. September ist es verboten, die kleinen Nager alleine im Käfig zu halten. Die Vorgabe des Bundes ist klar: «Tieren soziallebender Arten sind angemessene Sozialkontakte mit Artgenossen zu ermöglichen.» Dass heisst auf Deutsch: Pro Käfig mindestens zwei Meerschweinchen.

Auch die Grösse des Käfigs haben Experten genau festgelegt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 0,7 Quadratmeter für 3 Meerschweinchen – für jedes zusätzliche Tier braucht es weitere 0,2 Quadratmeter. Damit nicht genug. Meerschweinchen-Halter müssen das Heim ihrer Lieblinge einstreuen – das dazu notwendige Rindenmaterial ist laut Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) im Fachhandel erhältlich.

Trotz des beachtlichen Umfangs der Verordnung will man im BVET nicht von einer Regelflut sprechen. «Jeder, der sich gut um sein Tier kümmert, erfüllt diese Regeln mit links», sagt Marcel Falk, BVET-Sprecher gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnetz. Wozu also diese Regeln? Falk vergleicht die Tierhaltung mit dem Strassenverkehr: «Die meisten halten sich an die Tempolimiten. Die Regeln sind nur dazu da, den Unvernünftigen nachzuhelfen». Der Vergleich hinkt allerdings, da die Polizei Tierquäler nicht mit Radarkästen jagen kann. Falk: «Natürlich wird es keine Stubenkontrollen bei Meerschweinchen-Besitzern geben.»

Bund setzt auf Information

Das Bundesamt will die Verordnung nicht mit Repression, sondern mit Aufklärung durchsetzen. Künftig ist jeder Tierhändler verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, was das gekaufte Tier für ein glückliches Leben benötigt. «Wir wollen die Tierhalter informieren, welche Grundbedürfnisse der Tiere erfüllt werden müssen». Sollte bei den Veterinärdiensten jedoch eine Verdacht auf falsche Tierhaltung eingehen, werden die Kontrolleure der Sache wie bisher nachgehen – auch bei Meerschweinchen-Haltern. (Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)

Erstellt: 28.08.2008, 14:54 Uhr

Krankenkassen 2009

  • KrankenkassenvergleichFinden Sie hier die günstigste Prämie für Ihre Krankenkasse.
    Jetzt vergleichen und sparen.

Der unsichtbare Tod

Kaufen Sie weiter, oder sparen Sie schon?

Hugo Stamm: Sekten, Religionen, Glauben

Pensionskassen-Rating 2008

Die Nachfolge Samuel Schmids

Reiseführer für Steuerflüchtlinge

Landesstreik in der Schweiz

Das Magazin


Weinwelt-Angebot der Woche

2006 Panamera Cuvée California Story Ridge Vineyards CHF 9.90, statt 11.80, 75 cl

Weiterbildung

Die Weiterbildungsagenda auf tagesanzeiger.ch

Publireportage

Online Handel

Riskieren Sie den Handel mit Devisen!

Weiterbildung

Die Weiterbildungsagenda auf tagesanzeiger.ch


© Tamedia AG